Psychologische Beratung/ therapeutische Begleitung junger Menschen ab dem 15. Lebensjahr bis, in der Regel, zum 21. Lebensjahr, Durchführung von Einzel- und/oder Gruppengesprächen, Dokumentation der Sitzungen/ Stellungnahmen und Erstellung von Berichten für das Jugendamt, Teilnahme an interdisziplinären Fallbesprechungen und Supervisionen, Mitwirkung an der Entwicklung von Konzepten und Qualitätsstandards, Einbeziehung von Eltern und Bezugspersonen in die Beratungs- und Entwicklungsprozesse, Kooperation mit Pädagog*innen, Psychiater*innen, Ärzt*innen, Therapeut*innen, Anwält*innen, Eltern, Vormünder*innen, Jugendämtern, Kliniken u.a.