Durchführung von bauaufsichtlichen Maßnahmen gemäß § 58 LBO, Selbstständige Prüfung bauaufsichtlichen Einschreitens nach pflichtgemäßem Ermessen, Fertigung von bauaufsichtlichen Anordnungen (Beseitigung baulicher Anlagen, Nutzungsuntersagung, Baueinstellungsverfügung usw.), Überwachung der Durchführung im Rahmen des Vollzugsverfahrens, Festsetzung von Zwangsgeldern, Anordnung, Überwachung, Beauftragung und Abrechnung von Ersatzvornahmen, Selbstständige Bearbeitung von Widersprüchen gegen die bauaufsichtliche Anordnung einschl. Fertigung von Widerspruchsbescheiden, Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 84 LBO i.V.m. OWiG, Entscheidung über Einleitung von Verfahren und Durchführung von Anhörungen, Bearbeitung und Fertigung von Bußgeldbescheiden im Falle des Bauordnungsrechtes bis zu 500.000 Euro, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und von Stundungs- und Ratenzahlungsanträgen, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren im Baugenehmigungsverfahren, Vollständige Bearbeitung von Widersprüchen und Erlass von Widerspruchsbescheiden für alle Baubezirke ggfs. unter Hinzuziehung von externer rechtlicher Beratung, Bearbeitung und Fertigen der Klagerwiderungen, Teilnahme an Gerichtsterminen beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht