Bildung, Betreuung und Erziehung überwiegend von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren, auf der Grundlage der Regelungen des SGB VIII, des KiBiz und der Bildungsgrundsätze NRW, familiennahe Begleitung und Betreuung von bis zu 5 Kindern gleichzeitig, bzw. 9 Kindern in einer Kleingruppe, Sicherstellung von Notfallbetreuungen und kurzfristigen Vertretungssituationen von Kindern und Geschwisterkindern der zugehörigen Einrichtung durch den Abschluss von bis zu 15 Betreuungsverträgen, regelmäßige Beobachtung und Dokumentation mit einem vom Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung - Abteilung Kinder - bereitgestellten Dokumentationsbogen als Grundlage der Bildungsarbeit, Gestaltung und Begleitung von Alltags - und Freispielsituationen, qualifizierte Praxisanleitung von angehenden Kindertagespflegepersonen im Rahmen der Grundqualifizierung, pflegerische Betreuung der Kinder, u.a. beim An- und Ausziehen, Füttern u. Wickeln, Zubereitung kindgerechter Speisen unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, Allergien und Ernährungsgewohnheiten der Kinder, Zusammenarbeit im Team sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung - Abteilung - Kinder, deren Kooperationspartner und anderen Institutionen - eigenständige Organisation und Koordination der Bildungsangebote