die kompetente Beratung des Vorstands und der Abteilungsleitungen zu allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts., das Begleiten und Gestalten von Verhandlungen mit dem Betriebsrat., die Erarbeitung, Prüfung und Weiterentwicklung von Betriebsvereinbarungen., ein Unterstützen bei der strategischen Ausrichtung in mitbestimmungsrechtlichen Themen., die Mitwirkung bei Grundsätzen, Richtlinien und Konzepten im Arbeitsrecht., das Schulen und Beraten interner Stakeholder im kollektiven Arbeitsrecht., die Beobachtung und Bewertung aktueller Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Tarifrecht., eine enge Zusammenarbeit mit den Fachbereichen – insbesondere Personal und Recht.