Grundpflege gemäß einrichtungsspezifischer Standards (Ganz- und Teilkörperwäsche, Bereitstellung und Anreichen von Mahlzeiten, Haut- und Haarpflege, Mundpflege, Nagel- und Fußpflege [keine med. Fußpflege], Toilettengänge, Intimpflege, Rasur, Hilfe zur Mobilität, Transfer, An- und Auskleiden, Anwendung von Inkontinenzmaterial) unter fachlicher Anleitung, Wahrnehmung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht, Bezugspflege, Informationsweitergabe von gesundheitlichen Veränderungen und Auffälligkeiten an die Pflegefachkraft, Durchführung von Prophylaxen nach Anleitung