Ausgestaltung, Vorbereitung und Nachberitung der Arbeit in der Sozialen Gruppe nach §29 SGB VIII, Gruppendienste liegen am Montag, Mittwoch und Freitag, aktive Mitarbeit in der Hilfeplanung, Planung, Organisation und Durchführung pädagogischer Angebote und Aktivitäten im Rahmen der Durchführungsverantwortung, Zusammenarbeit mit Institutionen, Ämtern und Behörden, Dokumentations- und Berichtswesen, Administrative Tätigkeiten, Einzelfallhilfe nach den §§ 30 (Erziehungsbeistandschaften) und §31 (sozialpädagogische Familienhilfe) in der ambulanten Betreuung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, sowie jungen Volljährigen