Leitungsverantwortung für aktuell bis zu 4.800 Kindertagesbetreuungsplätze in 36 Einrichtungen mit ca. 1.040 Beschäftigten und vier pädagogischen Regionalleitungen., Vertretung des Landes Berlin gemeinsam mit dem kaufmännischen Geschäftsleiter in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebes (§ 5 EigG)., Verantwortung für die Gesamtplanung und Organisation der Tageseinrichtungen, Steuerung und Umsetzung rechtlicher und fachlicher Standards, damit verbunden die Evaluation und Qualitätssicherung sowie die Initiierung und Fortentwicklung sozialpädagogischer Konzeptionen auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms (BBP)., Verantwortung für die innere Organisation der Kindertagesstätten und für den Einsatz des pädagogischen Fachpersonals., Verantwortung für die Zusammenarbeit des Eigenbetriebes mit den Bezirksverwaltungen, den Bezirksverordnetenversammlungen und den Jugendhilfeausschüssen, insbesondere die Berichterstattung in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebes gemäß der Betriebssatzung unter Wahrung der Rechte des Verwaltungsrates, ggf. auch im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses., Unmittelbare Kommunikation mit den zuständigen Referaten in den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie für Finanzen., Wettbewerbsfähige Gestaltung des Eigenbetriebes in fachlicher und finanzieller Hinsicht gemeinsam mit dem kaufmännischen Geschäftsleiter, mit dem eine gegenseitige Vertretung stattfindet., Der Bereich des Gesundheitsmanagements sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.