Koordinierung der Hausmeistertätigkeiten, Arbeitsverteilung, Arbeitsablauf und Einsatz der Arbeitsmittel planen, Durchführung koordinieren und kontrollieren, Wahrnehmung der Fachaufsicht, Ausüben der Bauherrenfunktion der bebauten und unbebauten Grundstücke, Federführung bei der Vorbereitung, Planung, Durchführung, Abrechnung und Betreuung kreiseigener Baumaßnahmen einschl. dazugehörender Freianlagen bzw. Tiefbauanlagen für die Liegenschaften, Verantwortung für die örtliche Leitung (Bauleitung) einschl. Bauherrenfunktion, Bauüberwachung sowie Objektbetreuung, Verantwortung für die Abrechnung von Bauleitungen, d. h. Durchführung von Aufmaßkontrollen bzw. gemeinsames Aufmaß mit dem Auftragnehmer, Anerkennung von Abschlagsrechnungen, Überprüfung auf Übereinstimmung mit den Angeboten, Veranlassung der Ablösung von Sicherheitseinbehalten durch Bürgschaften, Abzeichnung von Abschlags- und Schlussrechnungen und Bestätigung der baufachlichen und rechnerischen Richtigkeit, etc., Anmietung und Vermietung der landkreiseigenen Gebäude, Besichtigung der Mietobjekte, Verhandlung, Ausarbeitung, Anpassung und Kündigung von Mietverträgen, Bereitstellung von Flächen für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen und für Mobilfunk, Anmeldung der Anlagen bei der Netzagentur, etc. und Abrechnung der Entgelte, laufende Feststellung des Zustandes von landeskreiseigenen Gebäuden, der energetischen Werte, der technischen Ausstattung, daraus Entwickeln eines Maßnahmeplans, Feststellen von größerem Sanierungsbedarf und Weiterleitung solcher Maßnahmen zur Erledigung, Feststellen von Kostenaufwand für Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, daraus Entwickeln des kurz- und langfristigen Finanzbedarfs, Abschluss von Zeitverträgen zur Bauunterhaltung und –Instandsetzung, Führen von Verhandlungen und Beratungen mit Firmen sowie deren Kontrolle bei der Umsetzung, Ausschreibung von Planungsleitungen und Abschluss von Planungsverträgen, Steuerung des hauseigenen Personals und des Personals von Fremdfirmen, Steuerung und Koordinierung eines wirtschaftlichen, Effektiven und sinnvollen Personaleinsatzes, Wahrnehmung der Bauherrenfunktion, Ausübung der Überwachung von Gewährleistungen und Gewährleistungsansprüchen