Wahrnehmung fachärztlicher Aufgaben auf der Grundlage des Gesundheitsdienst-Gesetzes (GDG) und der für den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) sowie die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und chronischen Erkrankungen (BfB) geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Unterbringungen und Einweisungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) und Betreuungsgesetz, Teilnahme am amtsärztlichen Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen, Leitung und Koordination des Fachbereiches, Dienst- und Fachverantwortung für alle Mitarbeiter*innen des Fachbereiches (Ärzte/Ärztinnen, Sozialarbeiter*innen, Psychologen/Psychologinnen, Verwaltungskräfte), Teilnahme und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für medizinisches und sozialpädagogisches Fachpersonal sowie Präsentation sozialpsychiatrischer und sozial-medizinischer Themen