Beratung, Begleitung und Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in herausfordernden und belastenden Lebenssituationen, Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII sowie Durchführung von Kriseninterventionen bei akuten Gefährdungslagen, Steuerung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen für junge Volljährige nach §§ 27 ff. und § 41 SGB VIII, einschließlich Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII sowie enge Zusammenarbeit mit Vormundschaftspersonen im Rahmen von Hilfeprozessen und Schutzmaßnahmen, Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Zusammenarbeit mit Vormündern sowie relevanten Netzwerkpartnern wie Schulen, Kindertagesstätten, Polizei, Gerichten und freien Trägern, Fachgerechte Dokumentation und Aktenführung sowie Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen, Supervision und Fortbildungen