Prüfung, Beurteilung und Verhandlung von Entgeltkalkulationen und Vereinbarungen mit Trägern/Trägerinnen der freien Jugendhilfe, die im Stadtgebiet stationäre und ambulante Angebote vorhalten, Durchführung von statistischen Auswertungen zur Überprüfung kostenrelevanter Faktoren hinzufügen, Prüfung und Bescheidung von Investitionsanträgen, Entwicklung von Rahmenvereinbarungen und Qualitätsstandards in Zusammenarbeit mit den in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII vertretenen Leistungserbringenden, Entwicklung und Abschluss von Vereinbarungen, die verschiedenen Aspekte der Leistung, der Qualität und der Entgelte miteinander verbinden, Mitarbeit in Arbeitsgruppen, z.B. Städtetag, interkommunaler Arbeitskreise zur Fortentwicklung von allgemeingültigen Standards für und in der Bearbeitung, Schiedsstelle zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern/-partnerinnen, Jugendhilfeplanerische Tätigkeiten