Erheben von Sozialanamnesen während der Aufnahme einschließlich der Klärung sozialer Angelegenheiten, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, wie z. B. ausländerrechtliche Fragen, Wohnungsangelegenheiten, Schuldenregulierung, Klärung offener Verfahren/Bewährungswiderruf/Geldstrafen, Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Betreuungspersonal, Angehörigen, Ämtern und Behörden, Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälten und weiteren Beteiligten, Erstellen von Bescheiden nach dem SGB XII jeglicher Art, Entscheiden von Anträgen auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII, Leistungsbescheide auf der Rechtsgrundlage § 39 Abs. 3 MVollzG LSA erstellen/aufheben, generelle Unterstützung der Untergebrachten in persönlichen Angelegenheiten, Bearbeitung von verwaltungstechnischen und finanztechnischen Angelegenheiten, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung prüfen