Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe SGB IX, insbesondere für psychisch erkrankte Menschen, Beratung, Begleitung und Betreuung sowie ambulant aufsuchende Arbeit bei psychisch kranken und mehrfach beeinträchtigten Menschen, Psychosoziale Krisenintervention und Gruppenarbeit, Koordination und Einleitung von Hilfemaßnahmen, Unterstützung bei Krankheitsbewältigung, Kostenklärung und Falldokumentation, Kooperation mit Trägern der Eingliederungshilfe, Amtsgerichten sowie Einrichtungen und Diensten der Sozialpsychiatrie, Teilnahme an Abteilungskonferenzen, Bedarfsermittlungsgesprächen, Fort- und Weiterbildungen, Arbeitskreisen, etc.