allgemeine Leitungsaufgaben für das jeweilige Sachgebiet wahrnehmen, insbesondere Ziele (fachlich), Grundsätze, Richtlinien und Anweisungen für die Bearbeitung der Aufgaben des Sachgebietes unter besonderer Beachtung der strategischen Ziele und der Geschäftsordnung der Kreisverwaltung sowie der jeweiligen Dienstanweisungen gestalten und einführen; Zielerreichung kontrollieren, auf Zuweisung bei der Haushaltsplanung mitwirken, Projektideen zur Umsetzung der strategischen Ziele entwickeln, ggfs. Projektleitung übernehmen, Fachaufsicht wahrnehmen und Qualitätsprüfungen durchführen, Personal-, Organisations- und Finanzverantwortung für das jeweilige Sachgebiet im Sinne der Geschäftsordnung für die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg und der jeweiligen Dienstanweisungen wahrnehmen, soweit nicht der Fachdienstleitung vorbehalten, Stellungnahmen bei einstweiligen Rechtsschutzverfahren fertigen, Stellungnahmen bei Klagen fertigen, Strafverfahren und Bußgeldverfahren einleiten