die Unterstützung des Betreuungsgerichts gem. Betreuungsorganisationsgesetz(BtOG), u.a. mit Sozialberichten, Stellungnahmen, Betreuer:innenvorschlägen, die Vermittlung geeigneter vorrangiger Hilfen zur Vermeidung von rechtlichen Betreuungen, die Beratung und Unterstützung von u.a. ehrenamtlichen Betreuer:innen, Berufsbetreuer:innen sowie Bevollmächtigten und Angehörigen, die Durchführung von Unterbringungen und Vorführungen gem. BGB, die Aufklärung und Beratung über vorsorgende Verfügungen und die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Vorträge, gegebenenfalls das Führen von rechtlichen Betreuungen (derzeit werden keine Behördenbetreuungen geführt)