Unterstützung von Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Sorgeberechtigten sowie jungen Volljährigen während des gesamten Jugendstrafverfahrens, Überwachung von gerichtlichen Auflagen und Weisungen, Ausübung der Garantenfunktion und des staatlichen Wächteramtes, Erarbeitung von fachlichen sozialpädagogischen Stellungnahmen (§ 38 JGG), Teilnahme an Hauptverhandlungen gem. § 50 JGG, Bearbeitung von Diversionsmaßnahmen gem. §§ 45, 47 JGG, Haftbetreuung: Mitwirkung bei der Vollzugsplanung und Durchführung von Haftbesuchen, Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung gem. § 72a JGG, Initiierung, Steuerung und ggf. Durchführung von sozialpädagogischen und ambulanten Hilfen gem. SGB VIII und JGG insbesondere sozialpädagogischer Gruppenarbeit/Trainingskurse und formeller Betreuungen (Betreuungsweisungen), Initiierung von Täter-Opfer-Ausgleichen (TOA) oder Schadenswiedergutmachungen, Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit, Mitwirkung bei der fachlichen Jugendhilfeplanung und Netzwerk- und Gremienarbeit, vielfältige Kriseninterventionen, Organisation und Durchführung von Angeboten zur U-Haft-Vermeidung Weiterentwicklung der inhaltlichen Arbeit im Sachgebiet bzw. des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren, Statistik und Berichte, Teilnahme an der Rufbereitschaft