Begleitung von bis zu acht Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 3 Jahren in herausfordernden Lebenssituationen und Schaffung eines verlässlichen, sicheren und entwicklungsfördernden Umfelds., Übernahme der Fürsorge- und Aufsichtspflicht und Sicherung eines stabilen pädagogischen Alltags., Leisten von vertrauensvoller Beziehungsarbeit und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung., Unterstützung und Begleitung in Konfliktsituationen und Förderung angemessener Verhaltensstrategien., Mitwirkung an der Erziehungs- und Hilfeplanung und deren Dokumentation in der elektronischen Fallakte., Wertschätzende Kooperation mit Herkunftsfamilien, dem Fachdienst sowie relevanten externen Partnern wie Schulen, Kitas, Ämtern oder Therapeut*innen., Begleitung schulischer und beruflicher Herausforderungen und Unterstützung beim Erreichen individueller Lern- und Entwicklungsziele., Gestaltung von abwechslungsreichen Freizeit-, Gruppen- und Alltagsangeboten, die Gemeinschaft und individuelle Fähigkeiten fördern., Transparente Arbeit im Team, Beteiligung an Beratungen, Fallbesprechungen und Teilnahme an Supervisionen., Gewissenhafte Umsetzung von Kinder- und Betreutenschutz.