die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei Projekten, z. B. bei Schulhöfen, Spielplätzen, Grünanlagen, Außenanlagen von Kindertagesstätten und anderen, städtischen Gebäuden, Friedhöfen, Sportflächen, Straßenbegleitgrün, die Vorplanungen und anschließende Vergabe von Planungsleistungen, die Abstimmungen mit der Unterhaltung der Flächen und den relevanten Stellen der Stadt, die Durchführung der Bauüberwachung, Dokumentation und Abrechnung, die Übergabe der Projekte an die Kolleg:innen der Unterhaltung, die Prüfung und Stellungnahmen zu Planungen, die Planung und Baudurchführung von Projekten