Erarbeitung von städtebaulichen Entwürfen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie Satzungen nach §§ 34, 35 und 172 BauGB, städtebauliche Entwicklungsplanung, Abstimmung der Bauleitplanung mit Nachbarkommunen und dem Landkreis sowie betreuenden Planungsbüros, Erteilen von Planungsauskünften gegenüber Bürgern, Behörden, Nachbargemeinden undsonstigen Trägern öffentlicher Belange, Führen von ergänzenden Verfahren nach § 214 BauGB und Mitwirkung an überörtlichenPlanungen, laufende fachliche Überwachung sowie Entscheidung über grundsätzliche technische Fragen, Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen, Überwachung und Rechnungsprüfung, Pflege von digitalen Verfahrensakten, Erarbeitung von städtebaulichen Verträgen, Beschlussvorlagen und Bekanntmachungen