Teilnahme an wiederkehrenden und anlassbezogenen Qualitätsprüfungen in den Wohn- und Betreuungsangeboten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW), Bearbeitung von Beschwerden über Wohn- und Betreuungsangebote, insbesondere Wohngemeinschaften, und Beratung deren Nutzer*innen zu Ihren Rechten der Mitwirkung und Mitbestimmung, Beantwortung persönlicher und schriftlicher Anfragen von Leistungsanbieter*innen, Nutzer*innen, Betreuer*innen und Angehörigen zu Regelungen des WTG NRW, Zuständigkeit für die Pflege und Kontrolle der Datenbanken inklusive Auswertungen, Abwicklung zahlungsrelevante Buchungsvorgänge der Gebühreneinnahmen kassentechnisch ab (Fertigen von Gebührenbescheiden, Einnahmecontrolling), Kooperation und Zusammenarbeit mit in- und externen leistungs- und ordnungsrechtlichen Stellen/Institutionen zusammen (zum Beispiel Pflegefachdienst, Pflegebüro, Medizinischer Dienst, Bezirksregierung)