Zielvereinbarungen mit der Jugendamtsleitung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch offene Kommunikation, Personalentwicklung, Beurteilungen, Stärkung und Förderung der Eigenverantwortung, Fachdienstspezifische Personalplanung, Effiziente Organisationsstrukturen durch Prozessoptimierung und Digitalisierung, Finanzverantwortung für die Produkte des Fachdienstes, Erkennen und Beachten der fachdienstübergreifenden Interessen des Jugendamtes, Vernetzung des Fachdienstes mit anderen Organisationseinheiten innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung, Entwicklung, Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung einer Konzeption zukunftsorientierter Jugendförderung, Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung, Fachberatung der im Zuständigkeitsbereich liegenden Städte und Gemeinden im Aufgabenfeld der Jugendförderung, Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung auf Grundlage der Jugendhilfeplanung, Fachverantwortung für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII