Beratung, Betreuung und Hilfe fĂŒr Kinder, Jugendliche und Familien, Kinderschutzaufgaben und AusĂŒbung des âStaatlichen WĂ€chteramtsâ, Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern bei schwierigen Situationen in der Familie, Planung und Steuerung von passgenauen ambulanten und stationĂ€ren Hilfen zur Erziehung fĂŒr die Familien, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren bei allen Kindschaftssachen, Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gem. §8a SGB VIII, Aufbau eines VertrauensverhĂ€ltnisses und BerĂŒcksichtigung der BedĂŒrfnisse aller Beteiligten, Enge Zusammenarbeit mit anderen Institutionen z. B. mit Kitas, Schulen, Ărzten, Beratungsstellen und der Polizei, Teilnahme an der Rufbereitschaft (i. d. R. drei bis vier Mal im Jahr)