Begleitung, Unterstützung und Beratung von Jugendlichen im Rahmen der stationären Hilfen nach § 34, §§ 35a und 41 SGB VIII, stets mit Wertschätzung und professioneller Haltung, Gestaltung eines sicheren und förderlichen Alltags in der Gruppe, in dem die Jugendlichen sich angenommen fühlen und ihr Potential entfalten können, Individuelle Beratung und Unterstützung in den Bereichen Schule, Ausbildung, Berufsorientierung und berufliche Rehabilitation, Förderung der Selbstständigkeit: Sie begleiten die Jugendlichen einfühlsam bei ihrem Übergang ins eigenverantwortliche Leben und sind ein verlässliches Vorbild, Mitwirkung an der Hilfeplanung: Sie gestalten gemeinsam mit den Jugendlichen und den Jugendämtern Entwicklungsziele und setzen diese sorgfältig um, kooperative Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Schulen, Arbeitsagenturen und weiteren relevanten Partnern, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten, Teamarbeit in einem wertschätzenden, kleinen Team, das sich gegenseitig stärkt, unterstützt und gemeinsam die pädagogische Arbeit weiterentwickelt, Bereitschaft zur telefonischen Erreichbarkeit in Not- und Krisensituationen außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie vereinzelt zu Wochenenddiensten, sorgfältige Umsetzung des Kinder- und Betreutenschutzes, um das Wohl der Jugendlichen stets in den Mittelpunkt zu stellen