psychologisch-therapeutische Begleitung und Förderung der Kinder und Jugendlichen in unseren stationären Jugendhilfeeinrichtungen, Umsetzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht sowie die Sicherung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII, selbstständige Planung, Organisation und Durchführung psychologisch- therapeutischer Aufgaben, wie z. B. die Erstellung von Berichten, die Dokumentation der therapeutischen Entwicklung und Erstellung von Zuarbeiten im Rahmen des Hilfeplanprozesses, individuelle Arbeit mit dem Kind / Jugendlichen, z. B. Erstellung des Therapieplanes, Begleitung bei der Vergangenheitsbewältigung, Erarbeitung von Lebensperspektiven, Aufbau sozialer Kompetenzen