Vorbesprechungen zur Klärung des Antragsgegenstandes, Ortsbegehungen, Festlegen verkehrlicher Randbedingungen zur Genehmigungsfähigkeit der Anträge, Festlegen der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen, Gutachten, Berechnungen etc., Abstimmen von Planungen mit anderen Behörden, Prüfen von Antragsunterlagen in strom- und schifffahrtspolizeilicher Hinsicht, Erteilen, Versagen und Widerrufen strom- und schifffahrtspolizeilicher Genehmigungen, Vertreten Sie die Belange von Wasserstraße und Schifffahrt im Zusammenhang mit Planungen, Vorhaben oder Genehmigungsverfahren anderer öffentlicher Verwaltungen und verfassen dazu Stellungnahmen, z.B. zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen, Planfeststellungsverfahren und Raumordnungsverfahren., Einleitung und Durchsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, insbesondere durch Erteilen von strompolizeilichen Verfügungen und Durchsetzen sowie Überwachen evtl. Zwangsmaßnahmen.