Einsatzgebiet sind die Hilfen zur Erziehung und umfassen die sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 SGB VIII), die Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII) und begleitete Umgangskontakte (§ 27 SGB VIII), Begleitung, Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern bei allen Fragen, Sorgen und Problemen im Alltag, Hilfe bei der Entwicklung von Alltagsstrukturen, Unterstützung und Stärkung der Erziehungskompetenz, Begleitung in Krisensituationen, Bezugsperson für Kinder und Jugendliche und zur Stärkung individueller Ressourcen, Unterstützung bei der Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven, Mitwirkung an der Erziehungs- und Hilfeplanung und Verantwortung für das Berichtswesen, gewissenhafte Umsetzung von Kinder- und Betreutenschutz