Aufgaben der allgemeinen Schulverwaltung des Schulträgers: Vorbereitung von Ausschreibungen, Bearbeitung von Anträgen auf Ermäßigung von Elternanteilen, Koordination des Einschulungsverfahrens, Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht, Zusammenarbeit mit anderen Schulträgern und Behörden, Mitwirkung bei der Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen, Beratung von Eltern, Organisation des Schwimmunterrichts, Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen für die Schulspeisung., Aufgaben der Schulentwicklungsplanung: Mitwirkung bei der Schulentwicklungsplanung, Herstellung des Benehmens zwischen Schulträger und Landkreis, Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen, Erarbeitung einer Schulbezirkssatzung, Fördermittelaquise, Planung und Realisierung der Werterhaltung von Schulobjekten., Schulsozialfond: Beantragung sozialer Leistungen im Rahmen des Teilhabepaketes und des Schulsozialfonds, Bearbeitung von Anträgen von Eltern inklusive der Auszahlung., Jugendarbeit: Betreuung und Beratung der Jugendclubs sowie Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen., Sportverwaltung: Verwaltung und Betrieb der Sporteinrichtungen der amtsangehörigen Gemeinden