eigenverantwortliche Durchführung von Hilfen zur Erziehung, insbesondere sozialpädagogischer Familienhilfe gemäß §31 SGB VIII, Beratung von Familien in Erziehungsfragen und Unterstützung bei der Strukturierung des familiären Alltags, Begleitung und Stabilisierung von Familien in akuten Krisensituationen, Unterstützung beim Aufbau von tragfähigen, entlastenden Netzwerken und Vermittlung passender Hilfsangebote, Förderung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung durch wertschätzende Kommunikation und lösungsorientierte Beratung, Hilfe bei rechtlichen, behördlichen und administrativen Fragestellungen, Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Schulen, Ärzten und anderen Kooperationspartnern, Erstellung und Fortschreibung individueller Hilfepläne in partizipativer Zusammenarbeit mit den Familien, Dokumentation, Berichtswesen und Beteiligung an Hilfeplanprozessen – mit hoher Sorgfalt und Blick auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen, Darüber hinaus wirken Sie aktiv bei der Gestaltung und der Ausweitung von neuen Angebotsbereichen in unsere ambulanten Hilfen mit