Leitung des Sachgebiets, Festlegung der Aufgabenverteilung und Koordination der Arbeitsabläufe innerhalb des Sachgebietes unter Anwendung der jeweiligen Qualitätsstandards, Führung und Motivation der Mitarbeiter unter Beachtung sozialer Prozesse innerhalb des Sachgebietes, Aufsicht, Belehrung, Anweisungen gegenüber den unterstellten Sozialarbeiterinnen zur Sicherung einer ziel- und bedarfsgerechten Mittelverwendung und Aufgabenerfüllung, Bereitstellen und Analyse aussagefähiger statistischer Grunddaten zu Fallzahlen, Fallkosten im Aufgabenbereich des Sachgebietes und deren Entwicklung, Mitwirkung bei der Aufstellung der Haushaltspläne, Erarbeitung von Prognosen für die mittelfristige Finanzplanung, Überwachung des Mittelverbrauchs, Begründung zu über- oder außerplanmäßigen Mittelbedarfen, Wahrnehmung der Interessen der Stadt Brandenburg an der Havel im Rahmen der Aufgabeninhalte des Sachgebietes durch Vertretung des Sachgebiets in kommunalen und überregionalen Arbeitsgruppen, Arbeitsgemeinschaften und Gremien, Allgemeine Lebensberatung von Familien und jungen Menschen, die sich in Deutschland aufhalten und einen Rechtsanspruch auf Leistungen des SGB VIII haben, Erstberatung ggf. Weitervermittlung an Einrichtungen und Institutionen, Aushandeln von Zielen zur weiteren Beratungstätigkeit und Schließen von Kontrakten zum Beratungsinhalt, Beratung und Entscheidung über die Gewährung von Hilfen zur Erziehung i.S. SGB VIII und Beachtung der festgelegten auch für die Personenkreise §§ 35 a, 41 SGB VIII mit dem Ziel der Sicherstellung des Kindeswohls und somit die Vermeidung der Kindeswohlgefährdung im Einzelfall, Beginn des Hilfeplanverfahrens und Entscheidung über die Art der Hilfe, Fallverantwortlichkeit über den Verlauf der Hilfe, Prüfung, ob Kinderschutzmaßnahmen angezeigt sind, unabhängig von laufenden Hilfegewährungen