Betreuung der Bewohnerschaft zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft durch Unterstützende und Qualifizierte Assistenz, gem. Bundesteilhabegesetz (BTHG). Grundlage sind die 9 Lebensbereiche der ICF., Behandlungspflegen nach ärztlicher Anordnung, gemäß des Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen, nach Schulung und Delegation, Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften, Durchführung des Dokumentationswesens & Kommunikation im Team, Einhaltung der Hygienevorgaben, Übernahme der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Freizeit- und Tagesgestaltung nach Anweisung, Aufsichts- und Betreuungsaufgaben nach Anweisung, Begleitung der Bewohner*innen im Alltag