Begleitung, UnterstĂŒtzung und Beratung von Jugendlichen im Rahmen der stationĂ€ren Hilfen nach § 34, §§ 35a und 41 SGB VIII, stets mit WertschĂ€tzung und professioneller Haltung, Gestaltung eines sicheren und förderlichen Alltags in der Gruppe, in dem die Jugendlichen sich angenommen fĂŒhlen und ihr Potential entfalten können, Individuelle Beratung und UnterstĂŒtzung in den Bereichen Schule, Ausbildung, Berufsorientierung und berufliche Rehabilitation, Förderung der SelbststĂ€ndigkeit: Sie begleiten die Jugendlichen einfĂŒhlsam bei ihrem Ăbergang ins eigenverantwortliche Leben und sind ein verlĂ€ssliches Vorbild, Mitwirkung an der Hilfeplanung: Sie gestalten gemeinsam mit den Jugendlichen und den JugendĂ€mtern Entwicklungsziele und setzen diese sorgfĂ€ltig um, kooperative Zusammenarbeit mit JugendĂ€mtern, Schulen, Arbeitsagenturen und weiteren relevanten Partnern, um die bestmögliche UnterstĂŒtzung zu gewĂ€hrleisten, Teamarbeit in einem wertschĂ€tzenden, kleinen Team, das sich gegenseitig stĂ€rkt, unterstĂŒtzt und gemeinsam die pĂ€dagogische Arbeit weiterentwickelt, Bereitschaft zur telefonischen Erreichbarkeit in Not- und Krisensituationen auĂerhalb der regulĂ€ren Arbeitszeiten sowie vereinzelt zu Wochenenddiensten, sorgfĂ€ltige Umsetzung des Kinder- und Betreutenschutzes, um das Wohl der Jugendlichen stets in den Mittelpunkt zu stellen