Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Kontext von Kindeswohlgefährdung und Krisenintervention, Vermittlung weiterer Hilfen zur Abwehr weiterer Gefährdungen, Begleitung und Hilfen zur Stabilisierung sowie bei der weiteren Lebensgestaltung, Begleitung der Betroffenen im Klärungs- und Aufarbeitungsprozess der Gewalterfahrungen, u.a. bei Strafverfahren, Beratung und Begleitung der Personensorgeberechtigten und ggf. von Personen des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, Fachberatung: Einzel- und Teamberatung z.B. für Lehrer/innen, Erzieher/innen, Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach §8a/8b, SGN VIII, Fallbezogene und fallübergreifende Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen