eigenständige städtebauliche und rechtliche Beratung und Bewertung besonders schwieriger städtebaulicher Projekte, Steuerung und Koordination schwieriger Vorhaben, einschließlich Entwicklung methodischer und strategischer Vorgehensweisen (Projektsteuerung), Betreuung von Investoren, Architekten und anderen Verfahrensbeteiligten auf Bezirks- und Landesebene, Steuerung und Moderation im Rahmen unterschiedlicher Abstimmungsformate (Prozesssteuerung), Erarbeitung und Durchsetzung eigener – im Bezirk abgestimmter- städtebaulicher, architektonischer und strategischer Haltungen und Strategien in Bezug auf städtebauliche Vorhaben (Problemlösungsstrategien), Vorbereitung, Betreuung und Durchführung von städtebaulichen Workshop- und Moderationsverfahren, selbständige Ausübung von Tätigkeiten als Sachverständige*r oder als Mitglied von Auswahlgremien in Gutachterinnenverfahren, Workshops und Wettbewerben, Analyse und Erkennen der städtebaulichen und rechtlichen Voraussetzungen für mögliche Satzungsgebiete gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, Erarbeitung von städtebaulichen Rechtsverordnungen gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen und Beauftragung von externen Dienstleistern wie Planungs- bzw. Gutachterbüros, Vorbereitung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen, planungsrechtliche Prüfung von Vorhaben gemäß §§ 29 bis 38 BauGB sowie in Gebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, einschließlich Beratung sowie Erarbeitung von Stellungnahmen und Bescheiden zu besonders schwierigen Vorhaben, einschließlich Abstimmung mit anderen bezirklichen Stellen und Behörden des Landes Berlin, Mitwirkung an Widerspruchsverfahren und Erarbeitung von umfassenden Stellungnahmen zu Klageverfahren, planungsrechtliche Prüfung und Beratung bei Grundstücksteilungen, Vorkaufsrechten, etc., Mitwirkung an Abstimmungsprozessen politischer Gremien sowie Präsentation von Arbeitsergebnissen vor politischen und zivilen Gremien, Bearbeitung von Drucksachen und Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus, dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung sowie sonstiger politischer Gremien, Mitarbeit an der Bauleitplanung, informellen Planungen, Entwicklungskonzepten und vorbereitenden Untersuchungen sowie an städtebaulichen Verträgen, Öffentlichkeitsarbeit