Überwachung des Naturschutzgebietes „Waldhägenich“ als amtliche Naturschutzfachkraft einschließlich artenschutzrechtlichem Monitoring v.a. für Brutvogelarten, Wildkatze, Amphibien, Tagfalter, Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Schutzzwecke, z.B. durch die Wiedervernässung von Wiesen, Beratung von Landwirten bezüglich ökologischer Landwirtschaft sowie der Stiftungsprogramme, Kontrolle geförderter Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination und Durchführung von Führungen im Naturschutzgebiet, Umsetzung und Weiterentwicklung der Biotopsverbundplanung, Koordination geförderter Biotoppflegemaßnahmen auf privaten Grundstücken, Unterhaltung und Pflege kommunaler Grundstücke im Außenbereich, Durchsetzung der Pflicht zur Pflege landwirtschaftlich nutzbarer Grundstücke nach § 26 LLG: Katasterführung, Information und naturschutzfachliche Beratung der Eigentümer, Unterstützung der rechtlichen Durchsetzung der Pflegepflicht, Anleitung der Bundesfreiwilligendienstleistenden und Organisation für ihren Einsatz in den oben genannten Aufgabenfeldern