Vorläufige Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gem. § 42a und § 42 SGB VIII., Erstgespräch und Feststellung von Status und Identität, Unterbringung bei einer geeigneten Person, einer geeigneten Einrichtung oder sonstigen Wohnform, Klärung eventueller Familienzusammenführung, Verteilung bzw. Ausschlussverfahren, Beendigung durch Familienzusammenführung oder Feststellung der Volljährigkeit, unverzügliche Veranlassung der Bestellung eines Vormundes/einer Pflegschaft, Veranlassung von Antragstellung auf Asyl bzw. internationalen Schutz, Veranlassung von Gesundheitsprüfung, weitere Klärung des Hilfebedarfs und Einleitung geeigneter Leistungen gem. §§ 27ff/35a SGB VIII, Umsetzung der Hilfe und weitere Hilfeplanung bei Jugendhilfen in betreuten Wohnformen, Falldokumentation, Teilnahme an der Rufbereitschaft