erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Sicherheitsingenieurwesen, Facility Management, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieurwesen oder eine vergleichbare technische Berufsausbildung mit entsprechender Weiterbildung
anerkannte Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten bzw. Bereitschaft diese zu erwerben wünschenswert
mehrjährige Berufserfahrung im Arbeits- und Brandschutz, idealerweise in einem Büro-, Verwaltungs- oder Sonderimmobilienumfeld
fundierte Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerke
Kenntnisse im Bereich technisches und infrastrukturelles Facility Management sowie im Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen sind von Vorteil
sicherer Umgang mit Microsoft 365 sowie idealerweise mit CAFM-Systemen
Selbstständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
Kommunikations- und Teamfähigkeit
ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet mit Gestaltungsspielraum
flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten sowie finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
eine attraktive betriebliche Altersversorgung sowie ein stabiles und verlässliches Arbeitsumfeld in einem zukunftsorientierten Unternehmen
eine zentrale Innenstadtlage mit guter Verkehrsanbindung, einem subventionierten Firmenticket sowie der Möglichkeit des Dienstrad-Leasings für eine komfortable Mobilität
vergünstigte, regionale und frische Mittagsgerichte für eine angenehme Pause und den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen
und einiges mehr…
Die Stelle ist nach den Tarifverträgen für die öffentlichen Banken bewertet und Tarifgruppe TG 9 zugeordnet. Auf Basis der geltenden Gehaltstabelle beträgt das jährliche Bruttoeinstiegsgehalt in Tarifgruppe TG 9 in Vollzeit derzeit 67.106,00 EUR (unterste Berufsjahresstufe) und maximal 75.504,00 EUR (oberste Berufsjahresstufe). Die Angabe dieser Gehaltsspanne dient als Richtwert und soll eine fundierte und transparente Verhandlung über das Entgelt ermöglichen. Die tatsächliche Vergütung bei Einstellung richtet sich nach den tariflichen und betrieblichen Regelungen, den stellenspezifischen Anforderungen und den individuellen Voraussetzungen der einzustellenden Person. Insbesondere kann für die Zeit der Einarbeitung eine Eingruppierung unterhalb der betreffenden Tarifgruppe erfolgen.
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