Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Zudem sind wünschenswert:
Zudem sind grundsätzlich wünschenswert:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen erfolgt die Übertragung eines Dienstpostens, der mit der Besoldungsgruppe A 11 / A 12 SHBesO bewertet ist.
Bei der Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Bei Vorliegen einer mindestens 3-jährigen praktischen Berufserfahrung in einem ähnlichen Bereich wird direkt die Entgeltgruppe 12 TV-L vergütet.
Bis zum Erreichen der 3-jährigen praktischen Berufserfahrung wird die Entgeltgruppe 11 TV-L vergütet.
Darüber hinaus bieten wir:
Wir freuen uns auf Sie!
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Eine körperliche Einschränkung des Bewegungsapparates muss anderweitig oder durch entsprechende Hilfsmittel ausgeglichen werden können. Es müssen schwere Gerätschaften ohne Hilfsmittel getragen werden, dies auch im Gelände und ggf. über mehrere Stockwerke.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
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