Die Einstellung ist nur befristet gemäß § 14 TzBfG für vorerst 13 Monate möglich. Bei entsprechender Leistung kann eine Verlängerung erfolgen.
Die notwendigen fachlichen Kenntnisse werden in Bayern am Arbeitsplatz und in Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen eines bayernweit einheitlichen Schulungskonzepts vermittelt. Neben der Fachschulung werden auch Schlüsselkompetenzen unterrichtet.
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