Voraussetzung für die Bestellung nach §§ 68, 81 HessHG
Die Bestellung von Vertretungsprofessor*innen erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art in Anlehnung an die W-Besoldung.
Die Hochschule Fulda setzt sich für Chancengerechtigkeit ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Menschen in all ihrer Vielfalt. Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Hochschule Fulda ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Sofern Sie einen Abschluss im Ausland erworben haben, bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung zusätzlich die Anerkennung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss beizufügen (Langfassung der Zeugnisbewertung). Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html.
Die Vorlage der Gleichwertigkeit ist nicht erforderlich, wenn der ausländische Bildungsabschluss in der Datenbank ANABIN explizit aufgeführt wird; dabei muss aus ANABIN hervorgehen, dass der Abschluss von einer anerkannten Hochschule verliehen wurde und der Äquivalenzklasse „gleichwertig“ in Bezug auf einen deutschen Bildungsabschluss zugeordnet ist.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 19.08.2026 an den Präsidenten der Hochschule Fulda, gerne per E-Mail im PDF-Format (bewerbungen@hs-fulda.de). Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Joanna Ozga (joanna.ozga@w.hs-fulda.de) zur Verfügung.

Fachtag: Antisemitismus & antimuslimischen Rassismus zusammen denken
Thu, August 27, 2026 · Frankfurt