Schuleingangsuntersuchungen durchführen, Schulempfehlungen ausstellen, Personensorgeberechtigte und Schulen beraten sowie Impfungen in Schulen, 4.-Klasse-Untersuchungen durchführen, ärztliche/pädiatrische einschließlich entwicklungsneurologischer Untersuchungen im Rahmen des Sozialrechts durchführen, körperliche, motorische, sprachliche, soziale, psychische und intellektuelle Entwicklung von Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen beurteilen, Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten und psychosomatischen Störungen erkennen, ärztliche Berichte, Gutachten und fachliche Stellungnahmen sichten und bewerten, eigene Stellungnahmen bei Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, Entwicklungsstörungen und Behinderungen fertigen, verschiedene medizinische und pädagogische Maßnahmen koordinieren, interdisziplinäre Austausch mit den Fachdisziplinen, Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsstörungen mit Auswirkungen auf den schulischen Bereich übernehmen