Infektionshygienische Überwachung der Durchführung angeordneter Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Hygieneüberwachung und Mitwirkung an Planungen auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) und des Infektionsschutzgesetzes, Durchführen infektionshygienischer Begehungen und Kontrollen u.a. in Krankenhäusern, Privatkliniken, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere nach § 23 IfSG i.V. mit § 1 der Krankenhaushygieneverordnung (medHygV) des Landes Brandenbug, unter fachlicher Leitung sowie Anfertigung von Stellungnahmen zu Bauvorhaben der jeweiligen Einrichtungen, Anfertigen von fachspezifischen Stellungnahmen, u.a. zu baulichen Vorhaben in Einrichtungen des Gesundheitsweisens, Gemeinschaftseinrichtungen, Rettungsdienst- und Krankentransporteinrichtungen, zu Umweltfragen und im Leichen- und Bestattungswesen, Durchführen von Beratungen, u.a. Bürger- und Impfberatungen einschließlich dem Ausführen von Impfungen, Beratung der MitarbeiterInnen des Sachgebietes zu Fragen des Infektionsschutzes sowie Durchführen von Impfungen zu Postexpositionsprophylaxe, Mitwirken bei der Überwachung von Wasserversorgungsanlagen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Überwachung von Badebecken gemäß IfSG und Bewertung von Messergebnissen aus diesen Anlagen