Betreuung der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Gesundheit am Arbeitsplatz einschließlich Beratung und Begehung sowie Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, Durchführung reisemedizinischer Beratungen und Impfungen, Gewährleistung aller im § 3 ASIG festgelegten Aufgaben von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen, Begutachtung arbeitsmedizinischer Fragestellungen, Durchführung von Unterweisungen und Schulungen im Fachgebiet Arbeitsmedizin, Zusammenarbeit mit Unfallversicherungen, Rehabilitationsträgern sowie Haus- bzw. Fachärztinnen und -ärzten, Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unseren Sicherheitsfachkräften und Arbeitspsychologinnen und -psychologen, Reisetätigkeit regelmäßig 1 Stunde um den Wohnort