selbstständiges Bearbeiten von Hilfen nach dem SGB VIII: Erstellen von sozialpädagogischen Diagnosen; kollegiales Beraten im Fachteam nach § 36 SGB VIII, Planen, Gewähren, Steuern von ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung sowie Planen, Gewähren und Steuern von Hilfen nach § 35a SGB VIII im Rahmen der Eingliederung, Erschließen und Vermitteln von Ressourcen und Angeboten im Stadtteil im Einzelfall: Kooperieren mit Schulen, Trägern, Einrichtungen und anderen Behörden, Kooperation mit allen Professionen im Sozialrathaus, insbesondere mit dem Kinder- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst, Zusammenarbeit mit dem Jobcenter im Rahmen des § 16 SGB II, Treffen von Entscheidungen in Begleitung einer erfahrenen Fachkraft zur Sicherstellung des Kindeswohls und Einleiten von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach § 1666 BGB in Zusammenarbeit mit dem Familien- und Vormundschaftsgericht, Aktenführung, Dokumentation und Umgang mit administrativen Vorgängen; Führen von Statistiken, Beraten und Mitwirken in Verfahren vor dem Familiengericht, die die elterliche Sorge und das Umgangsrecht betreffen, Teilnahme an team- und professionsbezogenen Fachberatungen