Eigenverantwortliche Durchführung der Beratungs-, Antrags-, Prüf- und Steuerungsprozesse im Rahmen von Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 14 SGB IX, Beratung von Familien hinsichtlich der Leistungsvoraussetzungen für Leistungen gem. § 35a SGB VIII, als auch anderer Rehabilitationsträger, Hilfesysteme und Institutionen, Prüfung der medizinischen Leistungsvoraussetzung sowie von Teilhabebeeinträchtigungen, Plausibilitätsprüfung und Durchführung vorhandener (sozialer) Diagnostiken, Erstellung von Berichten als Grundlage für Entscheidungen hinsichtlich beantragter Hilfen, Installierung von Hilfen in enger Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, Durchführung des Hilfeplanverfahrens gem. § 36 SGB VIII sowie von Anhörungsverfahren gem. § 24 SGB X, Erstellung von Bescheiden, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren und Vorbereitung von Klageverfahren, Schnittstellenarbeit mit anderen Institutionen, u. a. Schulen, Schulamt, Bezirksregierung, Beratungsstellen, anderen Rehabilitationsträgern, Fachärzten, Psychotherapeuten, Kliniken, Sozialdiensten, Kooperationsgespräche und Netzwerkarbeit mit externen Leistungserbringern, u. a. freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Fachberatung anderer Dienste des Jugendamtes (u. a. Allgemeinen Sozialen Dienst, Pflegekinderdienstes, Frühen Hilfen), Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen im Rahmen der eigenen Fallzuständigkeit gem. § 8a SGB VIII