unterstützende Begleitung von Kindern oder Jugendlichen in schwierigen Situationen auf Basis von § 34, § 35a, § 41 oder § 42 SGB VIII, Bezugsbetreuung von bis zu zwei Klienten oder Klientinnen, Beteiligung an sozialpädagogischer Diagnostik, Kontakte zu Jugendämtern und gesetzlichen Vertretern, Begleitung von Hilfeplanverfahren durch gewissenhafte Dokumentation der Fälle, Zusammenarbeit mit Schulen, Ausbildungsbetrieben und Ärzten, Kontaktpflege zum sozialen Umfeld der Kinder oder Jugendlichen, Begleitung von Krisensituationen, Planung und Begleitung freizeitpädagogischer Angebote und Ferien