Migrationssozialarbeit für Rechtskreiswechsler (anerkannte Asylbewerber, Flüchtlinge und Kontingentflüchtlinge) entsprechend der landesrechtlichen Vorschriften, Fall- und gemeinwesenorientierte Beratung in sozial- und migrationsspezifischen Fragen (Unterkunft, Ärzte, Kita, Schulen, Möglichkeiten für Religionsausübung, allgemeine Fragen des Gemeinwesens), Beratung und Betreuung bei familiären Problemen; Vermittlung bei Problemen in der Gemeinschaftsunterkunft oder der eigenen Wohnung, Prüfung und Entscheidung über die Notwendigkeit von aufsuchender Betreuung im eigenen Wohnraum, Netzwerkarbeit mit allen Beteiligten und Partnern der Migrationssozialarbeit, Implementierung und Koordinierung von Projekten und Angeboten für den Personenkreis der Rechtskreiswechsler durch freie Träger sowie der Städte und Gemeinden des Landkreises, Erfassung von Bedarfen und finanziellen Möglichkeiten für die Integration von Rechtskreiswechslern im gesamten Landkreis, Analyse der Bedarfsstruktur unter Einbeziehung bereits vorhandener Regeldienste, des Fachberatungsdienstes und anderer bereits implementierter Projekte, Maßnahmen und Angebote, Erfassung der Bedarfe in den Städten und Gemeinden des Landkreises, Erfassung von übergeordneten Bedarfen in Verantwortung des Landkreises, Prüfung und ggf. Bewilligung neuer Maßnahmen und Angeboten in Abhängigkeit von Priorität und verfügbarer Haushalts- bzw. Fördermittel, Koordinierung und Durchführung des Auszugsmanagements, quartalsweise Erfassung des auszugspflichtigen Personenkreises der Rechtskreiswechsler in den Übergangswohnheimen und Wohnverbünden, Kontaktaufnahme zu den betroffenen Personen und Unterbreitung von Angeboten, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, Sanktionierung von fehlenden Bemühungen bei der Wohnungssuche, Planung und Durchführung von Umverteilungen