Information und Rechtsberatung von Schutzsuchenden zu allen Fragen des Asylverfahrens entsprechend dem Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere zu: Asylantragsstellung und Rechten und Pflichten im Asylverfahren, Dublin-Verfahren, Erst-, Zweit- und Folgeverfahren, Vorbereitung auf die Anhörung im Asylverfahren, Asylbescheid und ggf. Rechtsmitteln und Fristen, vollumfängliche rechtliche Prüfung der konkreten Flucht- und Verfolgungsgründe anhand aktueller Rechtsprechung, Kontaktaufnahme zu Schutzsuchenden, Vor- und Nachbereitung der Beratungsgespräche, Identifizierung besonderer Schutzbedarfe und verweisberatende Anbindung, Zusammenarbeit mit Honorarkräften (Dolmetscher*innen, Sprachmittler*innen, Rechtsberater*innen), Kontaktaufnahme mit Behörden und Ämtern, Netzwerkarbeit im Kontext der Berliner Flüchtlingsarbeit, regelmäßiger Austausch mit Koordinationspartnern