Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen behördlicher Gestattungsverfahren, Naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Flächennutzungs-, Bebauungs-, Landschafts- oder Grünordnungsplänen, Naturschutzfachliche Beurteilung, Beratung und Stellungnahme zu Ausgleichsflächen und Ökokonten, FFH-Verträglichkeitsabschätzungen und -prüfungen, Vollzug artenschutzrechtlicher Vorschriften, Überwachung und Betreuung von Schutzgebieten, Mitwirkung bei deren Ausweisung, Planung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie von Artenhilfsprogrammen, fachliche Beurteilung und Kontrolle von Förderanträgen, Koordination ehren- und nebenamtlicher Beauftragter (u.a. Hornissen, Biber), Beratung von Gemeinden, im Naturschutz tätigen Verbänden und Bürgern zu Fachfragen des Naturschutzes, Austausch mit den anerkannten Naturschutzverbänden und Öffentlichkeitsarbeit