Übernahme der arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten nach den gesetzlichen Vorgaben und Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen, Beratung der Führungskräfte und internen Gremien zu arbeitsmedizinischen und anderen präventiven Fragestellungen, Zusammenarbeit mit diversen Ansprechpartner*innen, zum Beispiel aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitwirkung an der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Durchführung von Begehungen, Mitwirkung an der Gestaltung gesunder Arbeitsplätze und Erstellung zukunftsfähiger Konzepte, Mitwirkung an der Konzeption und Durchführung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen