Umsetzung von Maßnahmen aus dem „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet“, Grundlagenermittlung für die Umsetzung der Stromregelungskonzeption, selbständige Erstellung von Mengenermittlungen für die Planung und Bauabrechnung, Mitwirkung bei der Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten (Variantenbetrachtung) mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung; Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen des Gewässerbettes (Umgestaltung von Vorland- und Uferbereichen, Strombauwerken), Unterstützung des Baubevollmächtigten bei der Abwicklung von Baumaßnahmen, örtliche Bauüberwachung, Aufmaßkontrolle, Rechnungsbearbeitung, Nachtragsmanagement, Archivierung von Bestandsunterlagen, Bewertung der Arbeitssicherheit gem. Arbeitsschutzgesetz, Abstimmung mit der UK Bund/den Gewerbeaufsichtsämtern sowie die Entsorgungsschiene etc.