Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) unterstützt straffällig gewordene Menschen bei der Wiedereingliederung. Sie bietet Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Resozialisierungsmaßnahmen für eine sichere Gesellschaft.
Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Sie betreibt landesweit neun örtliche Einrichtungen und weitere Außen- und Sprechstellen, um straffällig gewordene Menschen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen.
Die BGBW setzt sich für eine sichere, gerechte und solidarische Gesellschaft ein. Sie fördert die Resozialisierung und betreibt aktiven Opferschutz. Die Arbeit ist geprägt von Verlässlichkeit, Verbindlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Die BGBW unterstützt die Klienten bei der Bewältigung ihrer Probleme und nutzt deren Ressourcen, um ein straffreies Leben zu ermöglichen.
Obwohl spezifische Nachhaltigkeitsziele der BGBW nicht explizit genannt sind, konzentriert sich das Land Baden-Württemberg allgemein auf nachhaltige Entwicklung in seinen Beteiligungen. Die BGBW fokussiert sich auf langfristige soziale Verantwortung durch Resozialisierung und Prävention von Rückfallkriminalität, was zur Sicherheit und Stabilität der Gesellschaft beiträgt.
Die BGBW beschäftigt rund 480 hauptamtliche und 600 ehrenamtliche Mitarbeiter. Diese Kombination aus Haupt- und Ehrenamt ermöglicht eine umfassende Unterstützung der Klienten und fördert die Integration in die Gesellschaft. Die Organisation legt Wert auf Aus- und Weiterbildung sowie Supervision, um die Qualität der Arbeit zu gewährleisten.