Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Er ist eine zentrale Behörde für Steueraufgaben. Er vergibt USt-IdNr. und W-IdNr., entlastet Kapitalertragsteuer und fördert eine moderne, digitale Verwaltung. Kompetenz national und international.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, die sich auf die Erledigung zentraler steuerlicher Aufgaben spezialisiert hat. Mit über 80 nationalen und internationalen Aufgaben ist das BZSt ein wichtiger Partner für Bürger, Unternehmen und andere Behörden.
Das BZSt versteht sich als moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber, der sich für eine gleichmäßige Besteuerung einsetzt. Der Leitgedanke „Kompetenz national international“ spiegelt die zentrale Rolle des BZSt in der deutschen Steuerverwaltung wider[1].
Zwar sind spezifische Nachhaltigkeitsziele oder Initiativen des BZSt in den bereitgestellten Informationen nicht explizit genannt, jedoch legt das BZSt Wert auf eine effiziente und moderne Verwaltung. Durch die Digitalisierung von Antragsverfahren, wie dem BZSt-Online-Portal, trägt das BZSt zur Reduzierung des administrativen Aufwands und zur Förderung einer nachhaltigen Verwaltungspraxis bei[3].
Das Bundeszentralamt für Steuern ist ein zentraler Akteur in der deutschen Steuerverwaltung, der durch seine vielfältigen Aufgaben und Dienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur Effizienz und Transparenz im Steuerwesen leistet. Mit seiner modernen Infrastruktur und seinem Engagement für eine gleichmäßige Besteuerung unterstützt das BZSt sowohl nationale als auch internationale Steuerbelange.